Verfassungsbeschwerde abgelehnt

Veröffentlicht am 05.10.2011 in Kommunales

In seiner Entscheidung vom 29. September 2011 hat das Sächsische Verfassungsgericht die Beschwerde zur Wahlanfechtung der Ortschaftsratswahl 2009 zurückgewiesen. In der sechseitigen Urteilsbegründung legte das Gericht seine Position ausführlich dar.
"Wir sind enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens", sagte (...)

Daniel Großmann, der als Beschwerdeführer für die SPD auftrat. "Die Entscheidung berücksichtigt weder die bewusste Irreführung des Innenministeriums, noch die zeitliche Abfolge der Informationen, die es den Bewerbern kleinerer Parteien unmöglich machte an der Wahl teilzunehmen", begründet Großmann seinen Ärger. Darüberhinaus sei auch weiterhin jeder Wahlausschuss in seiner Auffassung frei, Kandidaten für Ortschaftsratswahlen auszugrenzen.
Dirk Panther, Generalsekretär der Sächsischen SPD äußerte sich zur Ablehnung wie folgt: "Auch wenn das Ergebnis nicht so ausfällt wie wir es uns erhofft haben, so bin ich doch froh, dass wir gekämpft haben - frei nach dem Motto`wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.´"
Letztendlich hat das Gericht aber jeden juristischen Hintergrund aus seiner Perspektive ausführlich beleuchtet. Dies ist zu respektieren.

 
 

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