Die SPD Sachsen setzt sich dafür ein, Ermessensleistungen der Arbeitsagentur einzuschränken und klare Vorgaben für zu gewährende Leistungen zu schaffen sowie von den Arbeitsvermittlern unabhängige Stellen für Ausschreibungsbetreuungen einzurichten
Begründung: (...)
Durch aktuelle gesetzliche Regelungen liegen zahlreiche Leistungen der Agentur für Arbeit im Ermessen der Arbeitsvermittler.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist in den ersten sechs Wochen der Arbeitslosigkeit eine Ermessensentscheidung, danach kann der jeweilige Vermittler die Entfernungen zum Arbeitsort oder freien Arbeitsvermittler nach eigenem Ermessen einschränken. Dadurch wird staatlicher Willkür Vorschub geleistet.
Die durch den Vermittlungsgutschein erst geschaffenen und geförderten Arbeitsvermittler werden von der Arbeitsagentur als Konkurrenz angesehen. Hierdurch ist eine objektive, für den Kunden vorteilhafte Steuerung kaum möglich, da der Vermittler eher auf Steuerung seiner Konkurrenz bedacht ist. Für freie Arbeitsvermittler ist ein unabhängiger Wettbewerb nicht möglich.
Der Agenturvermittler ist angehalten jede Ermessensentscheidung zu begründen. Diese Begründung basiert auf subjektiven Einschätzungen der Agenturmitarbeiter. Dies muss zu einer Ungleichbehandlung der Leistungsempfänger führen, welche die Leistungen durch jahrelange Beitragszahlungen erwirtschaftet haben.
Die Arbeitsagentur hat sich durch die Einführung der Vermittlungs- und Bildungsgutscheine und seit 2012 durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine einen Scheinmarkt geschaffen, deren Beschäftigte vollkommen von willkürlichen Entscheidungen der jeweiligen Arbeitsvermittler vor Ort abhängt. So werden Ausschreibungsleistungen vergeben, die von Arbeitsvermittlern kontrolliert werden und gleichzeitig als deren Konkurrenz angesehen werden. Während für die freie Wirtschaft Scheinselbständigkeit und Marktmonopolismus verboten ist, regiert die Arbeitsagentur monopolistisch über Arbeitsvermittler und Bildungsträger.